Laut Bedienungsanleitung sollte der Wagen nach zweimaligem Schließen auch verriegelt sein und sich nicht von Innen öffnen lassen. Das es nicht funktioniert, ist m.A.n. ein gravierender Fehler (Versicherungsschutz bei Diebstahl), daher werde ich den FOH danach fragen ( noch in Garantie).
Sehe ich aush so. Da meiner erst nächste Woche (hoffentlich) geliefert wird, habe ich auch noch keine Anleitung. Wäre für mich auch ein Reklamationsgrund, wenn diese Funktion nicht wie in der Anleitung beschrieben arbeitet.
Gruß