Dauer der Garantie

  • Hi


    Kurze Frage...Ersatzteilgarantie ist ja normalerweise 1 Jahr.


    Habe vor 4 Monaten ein neues Dach bekommen. soweit, sogut:-)


    Heute a´habe ich auf Garantie das nächste Dach bekommen , da das 4 monate alte fehlerhaft war..


    Wie ist es mit der Garantie, läuft diese mit dem neuen Ersatzteil wieder 1 Jahr oder zählt die erste Reperatur?


    Gruß Jogi

    Opel Cascada der 2. :) Silberling mit Vollausstatung als BiTurbo :D

  • Juristenantwort: Zunächst mal kommt es darauf an... :D Zu dem Thema habe ich schon mal was geschrieben.


    Ergänzend zu meinen dortigen Ausführungen gilt übrigens auch bei Ersatzteilen, solange sie NEU sind, 24 Monate Gewährleistung bei einem Verbrauchsgüterkauf. Bei gebrauchten Teilen gelten dann die 12 Monate.


    Ich hoffe, damit alle Klarheiten beseitigt zu haben ;)

    Viele Grüße, Marcus :)


    Cascada Innovation 2.0 CDTI Aut. - Mineralweiß Metallic (Sonderfarbe), Leder Brandy, Sport Paket mit 19 Zoll, Komfort Paket, Premium Verdeck Malbec rot, Quickheat, Diebstahlwarnanlage, Navi 650 Westeuropa 8)

    Opel Signum 2.0 T EditionPlus - Saphirschwarz Metallic, OPC-Line II Paket, Sport Paket mit 18 Zoll Y-Speichen in Schneeweiß, Sportsitze Stoff/Leder, Bi-Xenon AFL, Quickheat, PDC vorne/hinten, DVD 90 Navi

  • Wie sieht es mit Scheibenwischer aus?
    Habe im Frühjahr neue bekommen und die zerfallen schon, finde ich irgendwie nicht witzig, vor allem sind es die teuren.

    LG und allzeit gute Fahrt. :auto:
    Möge die Sonne den Glanz und Eleganz des Cascadas erstrahlen. Beim Regen das Dach mit dir sein. :m0012::m0023:

  • Wie sieht es mit Scheibenwischer aus?
    Habe im Frühjahr neue bekommen und die zerfallen schon, finde ich irgendwie nicht witzig, vor allem sind es die teuren.

    Selbes Grundprinzip - gem. § 476 Abs. 2 BGB gelten für neu eingebaute Teile 24 Monate Gewährleistung für die wiederum innerhalb der ersten 6 Monate gem. § 477 BGB eine Beweislastumkehr zu Lasten des Verkäufers gilt.


    Ob ein Sachmangel vorliegt richtet sich nach § 434 BGB. Die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen nach § 437 BGB. Somit kannst du grundsätzlich zuerst Nacherfüllung gem § 439 BGB in Form der Beseitigung des Mangels (hier wohl unmöglich) oder die Neulieferung einer mangelfreien Sache verlangen - aber, dies gilt nur im ersten halben Jahr (siehe § 477 BGB). Danach musst du beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe an dich vorlag, was dir in aller Regel nicht gelingen wird.


    Die weiteren Rechtsfolgen lasse ich jetzt mal.. War das juristisch eindeutig genug :m0038: ?

    Viele Grüße, Marcus :)


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