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Zubehörfelgen die den Dimensionen entprechen, die den COC Papieren aufgeführt sind und mit den dort erwähnten Reifendimensionen bestückt werden, müssen, falls nicht anders im Gutachten vermerkt, nicht eingetragen werden. Alles andere ist eintragungspflichtig.
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Ja auf der Felge darfst du fünf verschiedene Reifengrößen auf 19" unter Einhaltung der Auflagen in der rechten Spalte fahren.
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
.....das steht in dem Gutachten der Felge....in den Auflagen...
Oder lieg ich falsch?
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Auflage 51G ist aber süß Auflage beim Cascada nicht aufgeführt
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Ups...war in der Spalte verrutscht.?
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Warum nimmst du nicht die 20 Zoll Variante?
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20" ist in meiner COC-Bescheinigung nicht aufgeführt.
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20" ist in meiner COC-Bescheinigung nicht aufgeführt.
wie schon erwähnt, bei Zubehör-Felgen zählt das was im Gutachten steht.
COC gilt nur für originale Opel Cascada Felgen.
Bei mir stehen im COC auch keine 20"er und ich habe die 20" Astra OPC Felgen beim TÜV eintragen lassen.
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20" ist in meiner COC-Bescheinigung nicht aufgeführt.
Die Felgen muss du, wenn ich nicht wieder in der Zeile verrutscht bin, eh laut Auflage eintragen lassen. Dann kannst du auch die größeren nehmen.