Hab ich richtig gezählt - 21 Stück
22 waren wir insgesamt
Hab ich richtig gezählt - 21 Stück
22 waren wir insgesamt
Und das Wetter hat, so wie es aussieht, auch weitgehend mitgespielt.
Prima. Das habe ich Euch gegönnt.
Ihre hattet bestimmt viel Spaß.
Bin am Sonntag von Starnberg zurückgekommen.
Nachmittags, der letzte Abschnitt ab Jackerath war verrechnet. Davor haben wir das schlechte Wetter umfahren
Sehr schade, daß das Wetter für Mitte Mai doch recht bescheiden war.
War hin- und hergerissen, ob meine Frau und ich dieses Mal auch mal dabei sind. Ist aber irgendwie dann doch nichts geworden. Vielleicht nächstes Jahr mal.
Kannst dir ja den 11. Mai vormerken
Kleiner Nachtrag, liebe Damen und Herren:
Es kam während einer Garzweiler-Tour-Pause einmal kurz die Frage auf, bis zu welcher Anzahl Fahrzeuge es legitim wäre in Kolonne zu fahren!
Heute habe ich mal dran gedacht und auf unserer Wache nachgefragt - der gute Mann war interessiert, konnte es mir aber so auch nicht beantworten.
Dass derlei Touren/Konvois angemeldet werden können, um auch Kreuzungs-Sperrungen für die Durchfahrt einer solchen kompletten Truppe zu rechtfertigen, ist soweit klar, für Privatpersonen könnte dies aber wohl schwierig werden. Wenn man allerdings ein berechtigtes Interesse nachweisen könnte!? Somit würde dann eine Kolonne "wie ein einziges Fahrzeug" eine Kreuzung passieren, egal ob die Ampel auf "Rot" springt und der Zusammenhalt der Gruppe wäre gewährleistet.
Das deckt sich soweit mit meiner Erfahrung bei einer Motorradausfahrt, welche ein Honda-Händler einst organisiert hatte.
Wenn ich daran denke werde ich aber direkt bei unserem Verkehrsdienst einmal nachfragen, die sollten solche "Sonderwünsche" kennen bzw. die dazu geltenden Regelungen!
Ich wünsche euch ein schönes Wochenende und den Urlaubern einen schönen Urlaub!
Hallo Gladbacher:
Wir haben mal an einer MX-5 Tour teilgenommen. Das waren ca. 200 MX-5 in Reihe, sah absolut cool aus.
Die Tour führte bis zum Flugplatz nach Weeze und dort wurden dann alle Fahrzeuge auf der Piste aufgestellt. Organisiert hatten das damals die niederrheinischen Mazda-Händler inklusive Anmeldung als Corso bei der Polizei und mit Streckenposten an den Kreuzungen. Will man sicherstellen, dass der Fahrzeugverbund nicht auseinander gerissen wird, sind eine Anmeldung und Streckenposten wohl unumgänglich. Wenn ihr dazu mehr Infos benötigt, kann ich ja mal bei dem Mazda-Händler nachhaken und versuchen, Infos zu besorgen.
Hallo Cascada2022 - Jürgen,
so wie du es beschreibst kenne ich das eben von einem Honda-Händler, das war noch in Meck-Pomm. Wie du schreibst: wenn an jeder Ampel der Konvoi auseinandergerissen wird, dann kommt man nicht voran und das macht auch keinen Spaß!
Uns ging es auch noch um die Frage, ob eben einfach eine Horde Privatpersonen, in dem Fall 22 wunderschöne Cascada, in Kolonne so fahren dürfen, oder ob es hier Reglementierungen gibt - Höchstzahl und so. Wir sind ja nicht bei Rot weitergefahren oder so, aber alle rüber hat halt auch nicht wirklich geklappt!
Hallo Gero Gladbacher
Hier mal ein paar rechtliche Vorgaben zum „Konvoifahren“.
Quelle/n: Advocard und ADAC
Konvoi fahren: Einheitliche Kennzeichnung erforderlich
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) kennt eindeutige Regeln für Kraftfahrzeuge, die im Konvoi fahren. Für einen sogenannten geschlossenen Verband etwa gelten Sonderregeln. So sind etwa sämtliche zugehörige Fahrzeuge als ein einziges Fahrzeug zu betrachten und dürfen zum Beispiel geschlossen eine Ampel passieren, auch wenn diese zwischenzeitlich auf Rot schalten. Damit ein Autokonvoi aber als geschlossener Verband gelten kann, müssen sämtliche Fahrzeuge deutlich und einheitlich gekennzeichnet sein. Wie die Kennzeichnung aussieht, schreibt die StVO nicht vor.
Konvoiregeln: Fahrzeuge müssen eine Einheit darstellen
Sämtliche zugehörige Fahrzeuge müssen bei einem geschlossenen Verband gemäß § 27 StVO auch geschlossen im gleichen Tempo fahren und als Einheit wahrnehmbar sein. Die Abstände dürfen nicht zu groß sein, und ein Fahrzeug muss erkennbar die Kolonne anführen. Ist dies nicht der Fall und folgt einfach jeder Teilnehmer in seinem Tempo nach, handelt es sich nicht um einen geschlossenen Verband. Jeder Teilnehmer ist daher – wie auch sonst im Straßenverkehr – dazu angehalten, vorausschauend zu fahren, andere nicht zu gefährden und die Vorfahrtsregeln zu beachten.
Dass dies nicht immer funktioniert, zeigen häufig Polizeimeldungen über riskante Fahrmanöver bei Hochzeitskonvois oder bei Autokorsos nach Fußballspielen. Wer dabei ohne Rücksicht auf andere einfach der Gruppe folgt und sogar andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, muss sich gegebenenfalls wegen Nötigung im Straßenverkehr oder anderer Vergehen verantworten.
StVO: Diese besonderen Vorschriften gelten
Da ein geschlossener Verband als ein Fahrzeug gilt, sind bei der Vorfahrt einige Besonderheiten zu beachten. So etwa an einer Ampel beim Überqueren einer Straße: Fahren die ersten Radfahrer noch bei Grün los, muss der Rest der Gruppe folgen und darf nicht anhalten, wenn die Ampel zwischendurch auf Rot schaltet. Gleiches gilt, wenn die Fahrradgruppe aus einer einmündenden Straße auf eine Vorfahrtsstraße abbiegt. Wenn der Verband losgefahren ist und dann ein Fahrzeug kommt, das eigentlich Vorfahrt hätte, muss dieses warten, bis die komplette Gruppe abgebogen ist. Wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer dies nicht beachtet und den geschlossenen Verband in seiner Bewegung unterbricht, muss er mit einem Bußgeld rechnen.
In einer Kolonne fahren: Das müssen Sie beachten
Laut Straßenverkehrsordnung können bereits drei Autos eine Kolonne bilden. Damit andere Verkehrsteilnehmer eine Kolonne erkennen, muss jedes Fahrzeug sichtbar gekennzeichnet werden. Häufig werden dafür Fahnen an der Fahrerseite verwendet. Zudem muss jedes Fahrzeug in ähnlicher Geschwindigkeit und mit ähnlichem Abstand fahren.
Eine Kolonne wird auch als geschlossener Verband bezeichnet und ist rechtlich gesehen nur ein einzelnes Fahrzeug. Fährt das erste Auto über grün, dürfen alle weiteren Autos folgen, auch wenn die Ampel bereits rot ist. Bei Ordnungswidrigkeiten ist nur das erste Auto der Kolonne verantwortlich.
Überholt ein anderer Autofahrer eine Kolonne, darf er nicht mitten in der Kolonne einscheren, sondern muss den ganzen Verband überholen. Ein Überholmanöver ist daher bei Kolonnen nur selten möglich.
Kolonnen für Autos, Motorräder und Fährräder planen
Möchten Sie selbst eine Kolonne bilden, müssen Sie Ihr Vorhaben beim zuständigen Straßenverkehrsamt anmelden. Da die Genehmigung meist einige Tage bis Wochen dauert, sollten Sie sich rechtzeitig um die Anmeldung kümmern.
Danke, Cascada2022 - Jürgen,
somit ist alles klar und ich brauche nicht mehr fragen!