Probleme über Probleme. Dach mit Funkschlüssel öffnen und Außentemperatursensor wechseln

  • Hallo liebe Cascada Freunde,

    Ich weiß nicht ob ich weinen oder lachen soll. Gestern den Cascada vom Händler geholt und schon die ersten Probleme.

    Es ist einer aus 2013 mit 194ps Diesel.

    Erstes Problem ist, dass unser Verdeck nicht mehr mit dem Schlüssel öffnet. Mit dem Schalter funktioniert es super. Kann es sein, dass die Batterie schwächelt? SSA Funktioniert auch nur sporadisch.

    Zweites Problem ist der Außentemperatursensor. Dieser zeigt bei ca. 20 Grad außen 29 Grad im Display an. Wo sitzt der Sensor bzw. wie kann ich den wechseln?

    Drittes Problem war, dass die beiden drehknöpfe am Radio nicht gingen. Nach dem parken und nach 5 Stunden ging es aber wieder 🤷🏻‍♂️

    Werde noch Irre nach 2 Tagen 😪

  • Bilal

    Hat den Titel des Themas von „Probleme über Probleme. Dach mit Funkschlüssel öffnen und Außentemperatursensor wechseön“ zu „Probleme über Probleme. Dach mit Funkschlüssel öffnen und Außentemperatursensor wechseln“ geändert.
  • Batterie(en) wechseln kann Wunder wirken. Ich würde beim Verdeck öffnen erstmal auf die Batterie im Schlüssel tippen, es sei denn da kommt die Meldung "Batterieladung nicht ausreichend, Verdeck kann nicht geöffnet werden." Dann ist es in der Regel die Starterbatterie. Bei SSA habe ich auch die Starterbatterie im Verdacht. Elektronik ist bei einer schwächelnden Batterie empfindlich, von daher könnte auch die Außentemperatur damit zusammenhängen. Der Außentemperatursensor sitzt meines Wissens im Bereich Beifahrerkotflügel. Ich würde auf jeden Fall auch das Alter der Starterbatterie bzw. die Batterie selber prüfen (lassen).

    Ein Reset (Batterie abklemmen) kann auch schon mal hilfreich sein, hilft aber bei einer "altersschwachen" Batterie nur temporär. Bei mir war es dann so, das irgendwann gar nichts mehr ging.

    Cascada 1,6 Innovation Automatik, Samtrot, Malbec, Leder schwarz, Komfort-Paket, Sport-Paket, Navi 650, Tesla-Style-Radio, Rückfahrkamera, Spiegel el. anklappbar, AHK,
    Sommerräder GTC-OPC 8,5x20, Winterräder Borbet F 7x17, ohne RDKS
    Hertz MLK 1650.3 vorne, Hertz 690.3 Coax hinten, Hertz ML Power 4, Hertz MP 250 4.3, Hertz ML Power 1, Hertz H8 DSP


    TÄGLICH GEÖFFNET :thumbup:


    PIMPmyCASCADA
    Spritmonitor

  • Ich kann Werner da nur beipflichten - für mich hören sich zugleich auftretende Elektronikprobleme beim Cassi immer verdächtig nach Starterbatterie an. Denn im Normalfall hat der Cassi wenig solcher Ausfälle. Bei der Gelegenheit gleich nochmal den Generator mit prüfen lassen. :thumbup:

    Viele Grüße, Marcus :)


    Cascada Innovation 2.0 CDTI Aut. - Mineralweiß Metallic (Sonderfarbe), Leder Brandy, Sport Paket mit 19 Zoll, Komfort Paket, Premium Verdeck Malbec rot, Quickheat, Diebstahlwarnanlage, Navi 650 Westeuropa 8)

    Opel Signum 2.0 T EditionPlus - Saphirschwarz Metallic, OPC-Line II Paket, Sport Paket mit 18 Zoll Y-Speichen in Schneeweiß, Sportsitze Stoff/Leder, Bi-Xenon AFL, Quickheat, PDC vorne/hinten, DVD 90 Navi

  • Ich habe die Batterie mal zum Laden abgebaut und angeschlossen. Diese war halb leer. Werde dann wenn diese wieder eingebaut ist, die Lichtmaschiene mal prüfen, wie diese lädt und ggf gleich eine neue Batterie einbauen. Diese scheint noch die aus dem Werk zu sein

  • Wieso lässt Du das nicht von deinem Händler korrigieren? Keine Garantie vereinbart?

    LG Jürgen :)


    (Die richtige Antwort ist die Summe richtiger Fragen…)


    Cascada 1.6T "Edition", HOLDEN tribute "JRS TURBO", 6G, (147KW/200PS), 07/2015, Platin-Anthrazit, Premium-Akustikdach beige, AGR-Ledersitze "Siena" Sandbeige, Klimaautomatik, Komfortpaket, Sichtpaket, Start/Stop, AHK, QuickHeat, Navi 650 WestEuropa, AUX-BT-Lösung, DAB+, RFK, PDC V/H, NSW, Hundedecke

  • Doch ich habe eine Garantie von einem Jahr aber Batterie wäre doch Verschleiß oder sehe ich das falsch? Wenn die Probleme nach dem Aufladen weiter bestehen, werde ich zum FOH fahren und es über die Garantie abwickeln lassen.

  • Kleine juristische Exkursion über Garantie und Gewährleistung:


    Gewährleistung ist das, was jeder Händler jedem Endkunden (bei Privatleuten) gewähren muss. Diese kann nicht wirksam ausgeschlossen werden und bezieht sich auf das gesamte Produkt - in diesem Falle das gesamte Fahrzeug inkl. Batterie. Bei Neuware gilt sie für 24 Monate, bei Gebrauchtwaren kann sie auf 12 Monate abgesenkt werden. Entscheidend ist aber die im Gewährleistungsrecht vorgesehene Beweislastumkehr - hiernach gilt bei Neuwaren innerhalb der ersten 12 Monate jeder Sachmangel (Batterie kaputt, Lichtmaschine defekt usw.) als Mangel, der bereits bei Übergabe der Ware bestand. Diese Sachmängel muss der Händler in der Regel beseitigen (auf die Ausnahmen gehe ich jetzt nicht näher ein) - auf seine Kosten. Bei Gebrauchtwaren gilt dies 6 Monate. Nach diesen Zeiträumen ist der Käufer in der Beweispflicht, einen erkannten Mangel als bereits auf den Zeitpunkt der Übergabe zu qualifizieren.


    Exakt an dieser Stelle greift, wenn denn vorhanden, eine Garantie, die ausschließlich über die sogenannte Sachmängelhaftung (Gewährleistung) hinausgeht. Den Umfang bestimmt nur der Garantiegeber.


    Vorangehende Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzten nicht den qualifizierten Rat eines Juristen ^^

    Viele Grüße, Marcus :)


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  • Die Beweislastumkehr greift m.W. auch bei 24 Monaten Gewährleistung bereits nach 6 Monaten.

    Es sei denn, daran hätte der Gesetzgeber in den letzten 12 Monaten etwas geändert 😉.

    Verschleiß- und Verbrauchsteile und dazu will der Händler meist auch die Batterien gezählt wissen, können im Vertrag mit eine kürzeren Gewähr versehen werden. Ob das allerdings Rechtens ist, bleibt durch ein Gericht zu klären. Auch ich leiste keine Rechtsberatung und gebe nur meine Meinung wieder.


    Wenn mir aber jemand ein Auto gestern verkauft hat und heute macht die Batterie Probleme, dann erwarte ich eine für mich kostenlose Instandsetzung, die der Händler dann von mir aus Kulanz nennen darf. Alles Andere hätte den Geschmack von Übervorteilung für mich und würde mich böse machen.


    Und glaubt mir, er will mich nicht böse machen 😇.

    LG Jürgen :)


    (Die richtige Antwort ist die Summe richtiger Fragen…)


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  • Lieber Jürgen,


    Bingo, das wurde zum 01.01.2022 geändert. Letzterer Satz steht übrigens aus einem bestimmten Grund an der Stelle und hat nichts mit meiner Meinung zu tun ;)


    Und es ist bei Verbrauchern gem. § 13 BGB generell unzulässig kürzere als die gesetzl. Gewährleistungsfristen zu vereinbaren.


    Das lässt sich nur mit Agentur- und Kommissionsgeschäften umgehen.

    Viele Grüße, Marcus :)


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  • Na siehst Du Marcus,

    da hat sich für mich das Aufstehen heute Morgen doch tatsächlich wieder gelohnt, da ich durch dich etwas dazu lernen konnte. Find ich prima.


    Und es erstaunt mich wahrlich, dass mal etwas zu Gunsten der Verbraucher geändert wurde und nicht wie oft gegen sie. Danke für die Korrektur.


    Und deinen letzten Satz und dessen Begründung habe ich schon richtig verstanden. Alles OK. :)

    LG Jürgen :)


    (Die richtige Antwort ist die Summe richtiger Fragen…)


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