Anhängerkupplung am Diesel 194 PS nachrüsten HR Federn rausnehmen und aus Frankreich holen

  • Hallo zusammen

    Ich möchte mir einen 194er PS im Elsass anschauen


    2013 mit gerade mal 106 TKM, Scheckheft vorhanden … gibt es weitere Möglichkeiten die

    KM zu prüfen?


    Ha jemand Erfahrung ob das kompliziert ist mit der Ummeldung ?


    Und ich möchte unbedingt ne AHK nachrüsten für Fahrräder

    Geht das beim Doppelauspuff überhaupt?


    Und der Wagen hat HR Federn , welche ich rückrüsten würde, was muss ich da an Kosten rechnen?


    Vielen Dank euch

  • Anmeldung ist kein Problem , achte auf eine gültige HU (Contrôle Technique CT) nach Eu Norm, dann bekommst Du deine Anmeldung mit Hu.

    Sonst musste hier erst zur HU und dann zur Anmeldung.

    Hatte mal ein Auto aus den NL mit aktueller APK 1 Jahr, wurde dann auch so übernommen.


  • vielen Dank Alfred


    er hat noch franz. Tüv bis Mai.....

    mmmh muss ich überlegen..... sonst stehe ich nachher mit einem Auto da ... tiefergelegt, dass nicht angemeldet werden kann.... :pinch:

  • Der muss vorher noch ein CT bekommen.


    Muss das Fahrzeug mit einem gültigen TÜV-Gutachten

    (contrôle technique) übergeben werden?

    Für alle Gebrauchtwagen, die älter als 4 Jahre sind, muss der Ver-

    käufer ein TÜV-Gutachten vorlegen, das nicht älter als 6 Monate ist.

    Alle in Frankreich zugelassenen Fahrzeuge müssen zur Hauptun-

    tersuchung. Die erste wird 4 Jahre nach Erstzulassung fällig, dann

    jedes 2. Jahr. Der Preis beträgt ca. 67 Euro.


    Wird die französische Hauptuntersuchung (technische

    Untersuchung) in Deutschland anerkannt?

    Deutschland erkennt die in Frankreich durchgeführte technische

    Untersuchung an. Eine erneute technische Untersuchung ist vor

    Zulassung des Fahrzeuges in Deutschland nur dann erforderlich,

    wenn diese bei einem deutschen Fahrzeug auch fällig wäre.

    Mitunter ist eine Übersetzung des TÜV-Gutachtens ins Deutsche

    erforderlich. Siehe hierzu: § 7 Abs. 1 FZV (§ 29 StVZO). - Erkundigen

    Sie sich vorab bei Ihrer Zulassungsstelle, um sich zusätzliche Kosten

    zu sparen.

  • Hallo Alfred


    wenn ich das lese von Dir


    Für alle Gebrauchtwagen, die älter als 4 Jahre sind, muss der Ver-

    käufer ein TÜV-Gutachten vorlegen, das nicht älter als 6 Monate ist.


    würde ich sagen, dass ich das Auto nicht problemlos angemeldet bekomme, da der Verkäufer - ein Deutscher der in Frankreich lebt-

    sagt, dass der franz. Tüv nur noch bis 17.08. 2025 gilt....


    ich würde mir gar nicht so viel Mühe machen wenn der Wagen nicht erst 106.000 KM drauf hätte....


    was denkst du ?

    Grüess Alex

  • Man kann den doch sofort neu prüfen lassen,

    ok man hat 5 Monate HU verschenkt aber frische HU und man kann es sofort anmelden und 2 Jahre alles beheben was einem so auffällt.

    Beim nächsten mal eben etwas später hingehen :)

    Steht der weit von der DE Grenze entfernt?

    Sonst gleich zur DE HU, wenn dann was faul ist hat man ja noch Spielraum beim Preis.