Beiträge von Mr.Driver
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Ist wahrscheinlich ein Bruch in der Zuleitung zur Sitzmatte. Ist ein offensichtlich weit verbreiteter Fehler im Cascada/Astra J .
Hab ich auch schon ersetzen müssen. -
:-))) Keine Sorge, ich bleibe vorerst der Marke treu!
easyguenni: "Audi = Horch = Stasi ??" - Wow, interessanter Bogen, bin ich noch nicht drauf gekommen.
Aber leider reicht's bei mir nicht für 'nen Horch. Außerdem schlägt mein Herz in Wirklichkeit für die Produkte der "Hannoversche Maschinenbau AG", da bin ich allerdings stark auf der Suche nach einem sehr gut erhaltenen Exemplar
(max. BJ 1959, R19-R22).currywurst: Respekt! Exakt getroffen. Ich meine die permanente Überwachung per gesetzlich verordnetem VolksmaßregelungsundÜberwachungsmodul aka Lebensrettungsmodul mit WLAN-Hotspot. (siehe auch meinem Beitrag dazu im anderen Thread), das jedem zukünftigen Neufahrzeug zwangseingepflanzt wird.
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Wenn man vergleicht hast du ja echt Pech, ein Montagsauto?
Ne, denke ich nicht.
Nur protokolliere ich seit langer Zeit alle Eigenheiten meiner Autos akribisch mit um auch Beweise im Fall einer Auseinandersetzung zu haben.
Ein Montagsauto war z.B. der Astra TwinTop, den ich vorher hatte.
Der war in 4 Jahren 28x beim FOH mit Reparaturen im Gesamtwert von ca 9000 €.
Da war der zwische 3 und 7 Jahren alt und hatte zum Schluss ca 140.000 gelaufen...Also bin ich jetzt noch in der positiven Zone.
Da mein FOH immer sehr kulant agiert, bleibe ich erstmal noch treu.
Ich überlege momentan nur, ob ich nächstes Jahr auf die Stasi-Edition upgrade... -
Meiner ist von 04/14:
macht irre Spaß, selbst wenn er zu ist. Der Spätsommer war jedenfalls Hammer!
Er hat jetzt ca 42000Km runter und der FOH durfte bisher folgende (Reparatur-)Arbeiten Ausführen:- 2x Inspektion
- Heizmatte Fahrerseite Ausfall
- 2-Massen-Schwungrad "ausgeschlagen"
- Dach-Außenhaut Naht defekt und Knicke/Scheuerstellen
- Scheinwefer falsch eingestellt trotz Xenon
- alle 10 Monate Ölwechsel
- loser Innenspiegel
- knarzende Mittelkonsole
- Klappern in Rückenlehne Beifahrersitz und hinterem linken Lautsprecher
- Ruckeln beim Beschleunigen
- Motorsteuerungssoftware Update
- 2 "Produktverbesserungsmaßnahmen" AKA Rückrufe (Berganfahrassistent & Zündkerzen)
- Batterie defekt (bei 38000KM)
- Stoßdämpfer vorne defekt & undicht (bei 39800KM)
- Rumdum neue Bremsbeläge (bei 39800KM trotz "Rentner-Fahrstil", sagen zumindest alle, die mitgefahren sind)bisher wurde alles sehr kulant gelöst, sonst hätte ich den Wagen auch nicht mehr.
Mal sehen, was bis April noch so alles passiert, dann entscheide ich, wie es mit unserer Beziehung weitergeht.....
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Hallo zusammen,
habe heute am Gardasee (Malcesine) einen grauen Cascada mit GG-Kennzeichen gesehen. War das einer von uns hier? -
Hallo,
frag einfach mal eine Lackiererei in deiner Nähe nach einer Folierung. Da geht fast alles und die Preise sind auch meist überschaubar.Gruß
Mr. Driver -
Hat bei meinem auch so viel gekostet.
Ist halt wirklich aufwendig, der Einbau. Dafür lohnt es sich aber auf jeden Fall!
Kannst du bitte noch ein paar Bilder von Hinten/Unten einstellen, damit man den Ausschnitt genauer sehen kann.
Vielleicht hat hier noch jemand interesse an einer AHK und kann weitere Infos gut gebrauchen.Gruß
Mr. Driver -
Blöd ist nur, dass die Aufnahme einer DashCam im Streitfall vor Gericht NICHT anerkannt wird!
ZitatAus Bussgeld.org:
Verwaltungsgericht Ansbach (12. September 2014)
Der Fall: Der Kläger machte permanente Aufnahmen mit seiner Carcam und zeichnete den von ihm befahrenen öffentlichen Bereich auf. Er wies darauf hin, dass der Car-Camcorder zwar nur Autos von hinten und Personen beiläufig gefilmt wurden. Im Januar 2013 erhielt das Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Mitteilung, dass der Kläger eine Kamera in seinem Auto installiert habe. Daraufhin untersuchte das Amt das Fahrzeug. Der zuerst Angeklagte wurde Kläger in zweiter Instanz, da er die Aufhebung des Bußgeldbescheides forderte, welche die Strafe für die illegale Dashcam im Fahrzeug bezifferte.
Das Urteil: Die Dashcam und das damit gefilmte Material ist ungültig und verboten.
Die Begründung: Die Dashcam ist nicht zulässig, da sie gegen die Datenschutzrichtlinie verstoße. Dabei zitierte das Gericht Paragraph 38 des Bundesdatenschutzgesetzes, worin es heißt, dass Technik, die die Persönlichkeitsrechte gefährden, untersagt werden dürfen.
Danach sei die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) für private Stellen nur zulässig, soweit sie zur Wahrnehmung des Hausrechts oder berechtigter Interessen für konkret festgestellte Zwecke erforderlich sei und keine Anhaltspunkte bestünden, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. (Quelle: VG Ansbach 4. Kammer, Urteil vom 12.08.2014, AN 4 K 13.01634)
Und zum Aufzeichnen von Touren sind ActionCams (ich hab die GoPro Hero Session & Rollei Saugnapfhalterung) mittlerweile um Längen besser.
Vorsicht beim Aufzeichnen im Ausland! Das kann je nach Land gewaltige Unannehmlichkeiten nach sich ziehen (z.B. in Österreich)
https://www.meinanwalt.at/rech…ms-in-oesterreich-erlaubt -