Hallo zusammen
in der neuen AB steht : Alle Fahrzeuge mit einer Erstzulassung nach dem 01.11.2012 (welche unter ziffer 6 im Fahrzeugschein steht) müssen bei einem Reifenwechsel dieses System nachrüsten ?! bin etwas verwirrt oder verstehe ich hier was falsch
Ja die Autobild... die schreibt es etwas kompliziert....
Es ist, so, dass die Autos welche seit 2012 mit einer bestimmten Typengenehmigung die Reifendrucksensoren haben, verpflichtend ab 01.11.2014 diese auch benutzen müssen.
Viele Autofahrer haben das System, aber bei dem Winterreifen haben die in der Vergangenheit keine Sensoren geordert, weil nicht verpflichtend...
die fuhren im Winter eben ohne Sensoren...
Jetzt ist es so, dass wenn man zum Reifenhändler zum Wechseln geht, diese eine Verpflichtung sehen bei solchen Autos auch Reifensensoren mit zu installieren.
Alles Geldschneiderei...