Lieber Jürgen,
Bingo, das wurde zum 01.01.2022 geändert. Letzterer Satz steht übrigens aus einem bestimmten Grund an der Stelle und hat nichts mit meiner Meinung zu tun
Und es ist bei Verbrauchern gem. § 13 BGB generell unzulässig kürzere als die gesetzl. Gewährleistungsfristen zu vereinbaren.
Das lässt sich nur mit Agentur- und Kommissionsgeschäften umgehen.