Hallo Alfred
wenn ich das lese von Dir
Für alle Gebrauchtwagen, die älter als 4 Jahre sind, muss der Ver-
käufer ein TÜV-Gutachten vorlegen, das nicht älter als 6 Monate ist.
würde ich sagen, dass ich das Auto nicht problemlos angemeldet bekomme, da der Verkäufer - ein Deutscher der in Frankreich lebt-
sagt, dass der franz. Tüv nur noch bis 17.08. 2025 gilt....
ich würde mir gar nicht so viel Mühe machen wenn der Wagen nicht erst 106.000 KM drauf hätte....
was denkst du ?
Grüess Alex