Wer sich Neuwagen und deren Preisverfall leisten kann, der steckt auch das weg...
SORRY, aber erstens ist das nicht richtig und zweitens nur einfach so dahingeschrieben ohne irgendwie nach zu denken.
Richtig ist : Wer sich einen Neuwagen kauft, kennt in etwa den zu erwartenden Wertverlust. Dieser resultiert aus Erstzulassung, Kilometerleistung, Unfallfreiheit und Pflegezustand sowie marktüblichen Gebrauchthandelspreis. Dies kann man in etwa einplanen als Neuwagenkäufer.
Einen politisch verordneten Preisverfall durch Änderung der Rahmenbedindungungen (Euro 5/6 bzw. blaue Plakette) ohne vorherige langfristige Ankündigung kann kein Neuwagenkäufer einplanen - Neuwagenkäufer sind ja auch keine Hellseher. Hier trifft den Neuwagenkäufer ein außerordentlicher Wertverlust, der weder vorhersehbar war noch einkalkuliert werden konnte.
Und das wird mancher Neuwagenkäufer nicht einfach so wegstecken können...
Auch muß berücksichtigt sein, daß viele Neuwagen finanziert sind und der in etwa kalkulierte Restwert bei Finanzierungsende wiederum die Anzahlung des folgenden Neuwagens darstellen soll.
Von Leasingverträgen mit Restwertabrechnung mal ganz abgesehen. Auch hier handelt es sich um Neuwagenkäufer.
Nochmal SORRY - aber so pauschales Geschreibsel geht mir mit zuweilen einfach auf den ....
Grüße an alle Uwe