Beiträge von CasciFan

    Guten Morgen,


    das magische Auge sitzt in der Frontscheibe mittig ca 20cm vom oberen Rand entfernt.


    Hab die Erfahrung gemacht wenn die Scheibe pieksauber ist,
    dann funktioniert es hervorragend.


    Sobald aber zB. Wasser oder Blütenstaub dazu kommt
    dann spinnt die Moderne Technik schon mal rum.


    Mach dann einfach das Licht manuell aus und gut ist.


    Gruß Stefan

    Hallo


    fahre jetzt seit April 2015 meinen Cascada.
    Es war ein Jahreswagen mit 22oookm auf der Uhr.


    Mittlerweile bin ich bei gut 55000km und habe noch
    keine Meter bereut.


    Fahre den Diesel mit 165PS als Handschalter.
    Für mich eine völlig ausreichende Motorisierung.
    Der Verbrauch bewegt sich so um die 6l bei zügiger
    Fahrweise.


    Innovation Ausstattung macht auch Sinn.
    Ansonsten reichen mir die Rückfahrpiepser.
    Fahre beruflich was viel größeres, auch ohne Kamera.


    Viel Spaß dann wenn er mal in der Garage steht.


    Grüße

    Halo,


    meiner ist Baujahr 2o14.


    Wenn ich die Seitenscheiben oben hab bin ich schon über 200 gefahren
    und das Windschott blieb in seiner Stellung.


    Wenn die Seitenscheiben unten sind wird es ab 170 Wackelig.


    Auf der Autobahn fahre ich aber generell mit Scheiben oben.


    Gruß

    Mein Bruder leiht sich öfters mal meinen Cascada aus,
    weil sein BMW 1er Cabrio im Vergleich ein Mini Kofferraum hat.


    Hab gemerkt das die BMW Heizung etwas länger braucht bis sie warm wird,
    in Verbindung mit der Lederausstattung.
    Und höher wie Stufe 2 ist meinem Hintern zu warm. :D


    Bei meinem Cascada mit den Stoffsitzen hab ich bisher noch keine Klagen.
    Wird sehr schnell warm und Stufe 2 reicht auch dicke aus.


    Grüße

    Wenn du schon aus dem Internet Artikel kopierst, dann bitte alles was auf der Seite steht.


    Amtsgericht Nienburg (20. Januar 2015)


    Der Fall: Ein Autofahrer (A) klagte einen weiteren an (B), da B angeblich A überholte, um ihn später auszubremsen und von der Straße zu drängen. A schaltete die Auto-Cam mit Beginn des Überholmanövers von B an und möchte diese Aufzeichnung jetzt im Strafprozess nutzen.


    Das Urteil: Dashcams sind als Beweismittel zulässig. Ihr steht kein Beweiserhebungs- oder ein Beweisverwertungsverbot entgegen.


    Die Begründung: Das AG Nienburg deklarierte Dashcams als zulässiges Beweismittel; jedoch nur unter bestimmten Umständen. Person A, also der Kläger, hat nicht permanent gefilmt, was für ihn spricht. Zudem ist das Dashcam-Material zulässig in Deutschland, da keine Personen zu sehen sind. Die Dashcam darf immer dann nicht im Prozess verwertet werden, wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden; seien es auch die des Angeklagten.



    Ich hab auch eine Cam mitlaufen.


    Bei dem Material was im Moment draußen rum fährt, bleibt das auch so.